Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Die Bestellung funktioniert bei uns recht unproblematisch. Wenn Sie sich entschieden haben, wie groß Ihr Fest werden soll, fordern Sie ein Angebot an. Das kann per Telefon geschehen, dafür halten wir für Sie die Nummer 040 – 6 91 60 38 bereit. Sie können auch schriftlich bestellen, per Fax unter 040 – 6 39 18 004, per Post an Manstadtsweg 1 in 22309 Hamburg oder Sie schicken uns einfach eine E-Mail an norbert@rogge-events.de Wir schicken Ihnen dann eine Auftragsbestätigung zu und reservieren eine Woche lang den Termin für Sie. Wenn Sie uns den Vertrag binnen sieben Tagen unterschrieben zurück senden, per Fax reicht, steht Ihrem Fest von unserer Seite her nichts mehr im Wege.

§2 Wenn Sie den Auftrag stornieren, müssen wir Sie leider mit 50 % des Rechnungsbetrages belasten, wenn Sie uns bis 14 Tage vor der Anlieferung Bescheid geben. Wenn Sie uns erst später davon unterrichten, fallen trotzdem 100% des Rechnungsbetrages an, wenn wir die Aktionsgeräte nicht weiter vermieten können.

§3 Der Mietpreis ist vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Wir möchten Sie bitten die Rechnung 5 Tage vor Ihrer Veranstaltung auf unser Konto zu überweisen, spätestens aber in der Woche nach Ihrer Veranstaltung. Bei späterem Zahlungsausgleich (ab dem 7. Tag nach Ihrer Veranstaltung) wird automatisch eine Vorlageprovision von 5% des Rechnungsbetrages fällig.

Sie können uns eine Einzugsermächtigung erteilen, dann buchen wir den Rechnungsbetrag in der Woche nach Ihrer Veranstaltung von Ihrem Konto ab. Skonto ist nicht möglich, da es sich um eine Dienstleistung handelt. Es ist nach vorheriger Absprache aber möglich bei der Anlieferung direkt an unseren Fahrer zu bezahlen.

§4 Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb entstehen, haftet der Mieter und stellt den Vermieter bereits jetzt von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Wir empfehlen immer, besonders aber bei den Hüpfburgen, eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. In jedem Fall muss bei jedem Aktionsgerät für die gesamte Mietzeit eine volljährige, verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein. Sollten Sie die Burgen, Karussells, Aktionsgeräte oder das gesamte Fest mit Betreuung durch uns gebucht haben, ist selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung im Preis enthalten.

§5 Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit bei Verlust oder Beschädigung der angemieteten Gegenstände. Hierzu gehören auch das Aufbringen von Farbe oder das Bekleben des Materials mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien. Die Kosten für die Wiederherstellung des Materials oder den Ersatz nicht mehr einsatzfähiger Teile trägt der Mieter. Die Geräte und das Zubehör müssen bei mehrtägigen Buchungen über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden, sofern keine entsprechende Nachtwache vor Ort ist.

§6 Wir wünschen Ihnen nur das beste Wetter für Ihr Event aber bitten um Verständnis, dass wir leider keinen Einfluss darauf haben und daher keinen Nachlass gewähren können, wenn Ihr Fest wegen schlechten Wetters nicht so ablaufen kann, wie es eigentlich geplant war.

§7 Die Benutzung der Aktionsgeräte ist nur bis Windstärke 4 zulässig, bei stärkerem Wind muss abgebaut werden. Bei Ausfall eines Gerätes durch höhere Gewalt, z.B. Unwetter, Unfall, Stau, Motorschaden o. ä. wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzleistungen werden ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis des betreffenden Gerätes bzw. für eine Hüpfburg.

§8 Sollten bei Ihrem Fest noch Gebühren für z.B. Bauabnahme, TÜV, GEMA. Parkgebühren o.ä. anfallen, gehen diese zu Lasten des Mieters.

§9 Für den reibungslosen Ablauf (Anlieferung, Auf- und Abbau) müssen kostenfreie Parkmöglichkeiten vor Ort vom Mieter gestellt werden. Die Aufstellflächen für die größeren Hüpfburgen bzw. Aktionsgeräten müssen mit Transporter und Anhänger, für die Karussells und Festzelte mit LKW und Anhänger befahrbar sein. Helfer zum Ent- und Beladen sind kurzzeitig vom Mieter zu stellen. Kleine Pausen stehen unseren Mitarbeitern und Künstlern zu, möglichst nicht in der Hauptbesuchszeit. Während der Veranstaltung stellt der Mieter unseren Mitarbeitern bzw. Künstlern Verpflegung und Erfrischungsgetränke, im üblichem Rahmen kostenlos bereit.

§10 Es kann vorkommen, dass die gelieferten Artikel in Form, Farbe und Größe etwas anders aussehen als im Katalog abgebildet. Die Qualität und die Sicherheit sind davon in keinem Fall betroffen.

§11 Ideen, Vorschläge und Konzepte bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht weiter verwendet werden, egal ob ein Auftrag zustande gekommen ist oder nicht.

§12 Alle Daten werden bei uns ausschließlich für eigene Zwecke gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.